Alles zur Schweizer Autobahnvignette

Preise und Gültigkeit

Die Schweizer Autobahnvignette ist Ihr Ticket für die Nutzung der Nationalstrassen. Es gibt wichtige Details zu ihrer Gültigkeit und den Kosten.

Kosten und Dauer

Vignettentyp Preis (CHF) Gültigkeitsdauer
Standard-Vignette 40 CHF 14 Monate (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres)

Wichtig: Es gibt in der Schweiz keine Vignetten für kürzere Zeiträume (z.B. Tag, Woche, Monat) für Touristen. Die Jahresvignette ist die einzige Option für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen.

Klebevignette vs. E-Vignette

Klassische Klebevignette

Die traditionelle Vignette zum Aufkleben an die Windschutzscheibe. Sie ist fahrzeuggebunden und muss korrekt angebracht werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten. Nicht übertragbar.

Bild einer geklebten Schweizer Autobahnvignette an einer Windschutzscheibe

Neue E-Vignette (seit August 2023)

Die digitale Alternative, die an das Kontrollschild gebunden ist. Ideal für Wechselschilder oder wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen. Kein Aufkleben oder Entfernen mehr nötig. Online kaufbar.

Abbildung eines digitalen Smartphones mit einer E-Vignette App auf dem Bildschirm
Verkaufsstellen und Anbringung

Erfahren Sie, wo Sie die Vignette erwerben können und wie Sie die physische Vignette korrekt anbringen müssen.

Offizielle Verkaufsstellen (Klebevignette)

  • An internationalen Grenzübergängen zur Schweiz (Zollämter)
  • Tankstellen und Raststätten nahe der Schweizer Grenze
  • Poststellen in der Schweiz
  • Grössere Garagen und Autoclubs in der Schweiz

Fahrer-Tipp: Bewahren Sie beim Kauf die Quittung auf, besonders bei Grenzübertritten und für den Nachweis der Gültigkeit.

Kauf der E-Vignette

Die E-Vignette kann bequem über das offizielle Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) online erworben werden. Dies erspart das Anbringen und Entfernen der Klebevignette.

Zum offiziellen E-Vignette Portal

Korrekte Anbringung der Klebevignette

Diagramm zur korrekten Anbringung der Klebevignette an der Windschutzscheibe

Die Vignette muss von innen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Hier sind die Regeln:

  • Nicht an getönten Streifen.
  • Nicht an der abnehmbaren Seitenscheibe.
  • Optimal: Am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel.
  • Alte oder abgelaufene Vignetten müssen entfernt werden, um die Sicht nicht zu behindern.
Fahrzeugtypen und Ausnahmen

Die Vignettenpflicht betrifft nicht alle Fahrzeuge gleichermassen. Hier finden Sie eine Übersicht, welches Fahrzeug welche Regelung betrifft.

Betroffene Fahrzeuge (bis 3.5 Tonnen)

Die Jahresvignette ist obligatorisch für Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die die Schweizer Nationalstrassen benutzen möchten. Dazu gehören:

  • Personenwagen (Autos)
  • Motorräder
  • Lieferwagen und Wohnmobile bis 3.5t
  • Wichtig: Für Anhänger und Wohnwagen, die an ein vignettenpflichtiges Fahrzeug angehängt werden, ist eine separate Vignette erforderlich.

Fahrzeuge über 3.5 Tonnen (LSVA)

Schwerere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen sind von der Vignettenpflicht befreit. Sie unterliegen stattdessen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Dies betrifft in der Regel:

  • Lastwagen
  • Reisebusse
  • Schwere Wohnmobile über 3.5t

Informationen zur LSVA erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung oder an den Grenzübergängen.