Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Schweizer Autobahnvignette. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sollte Ihre Windschutzscheibe, an der die Vignette korrekt angebracht war, ersetzt werden müssen, können Sie einen Ersatz beantragen. Sie benötigen dafür in der Regel die alte, beschädigte Vignette (falls noch vorhanden), die Rechnung der neuen Frontscheibe sowie den Beleg der gekauften Vignette. Wenden Sie sich an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) oder Ihre lokale Polizeistation für weitere Informationen und den genauen Ablauf zur Ersetzung.

Nein, die Schweizer Autobahnvignette ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar. Sie ist auf ein spezifisches Fahrzeug ausgestellt und verliert ihre Gültigkeit, wenn sie entfernt oder auf ein anderes Fahrzeug geklebt wird. Das Ablösen und erneute Anbringen führt in der Regel zur Zerstörung der Vignette und macht sie ungültig.
In den meisten Fällen sind Mietwagen, die in der Schweiz zugelassen sind, bereits mit einer gültigen Jahresvignette ausgestattet. Mieten Sie ein Fahrzeug im Ausland und möchten damit in die Schweiz einreisen, müssen Sie prüfen, ob eine Vignette vorhanden ist. Wenn nicht, müssen Sie eine kaufen, bevor Sie die Schweizer Autobahnen befahren.

Ja, seit dem 1. August 2023 gibt es die digitale E-Vignette als Alternative zur Klebevignette. Diese ist online erhältlich und an das Kontrollschild des Fahrzeugs gebunden. Der Vorteil ist, dass sie nicht angeklebt werden muss und beim Wechsel des Fahrzeugs (z.B. bei einem neuen Auto oder einem Wechsel des Kontrollschilds innerhalb derselben Person) übertragen werden kann. Die Kontrolle erfolgt elektronisch über das Kontrollschild.

Wer ohne gültige oder korrekt angebrachte Vignette auf Schweizer Nationalstrassen erwischt wird, muss mit einer Busse von CHF 200 rechnen. Zusätzlich muss eine gültige Vignette an Ort und Stelle gekauft werden. Es lohnt sich also nicht, das Risiko einzugehen.
Die Vignette muss von innen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Idealerweise kleben Sie sie am linken Rand (Fahrerseite) oder hinter dem Rückspiegel an. Wichtig ist, dass sie weder die Sicht des Fahrers behindert noch im Tönungsstreifen der Scheibe verschwindet. Sie darf nicht mit Klebestreifen befestigt oder anderweitig manipuliert werden.

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